15,03 last, mhd. masc.; wâpenlîcher last, sowohl Wappen- als auch Waffenlast (vgl. 9,7), hier speziell das erstere, wie die nähere Erläuterung V. 5 zeigt.
15,04 gast, nicht nur Gast, sondern meistens in der ursprünglichen Bedeutung Fremdling.
15,05 mal stn., Zeichen, auch Punkt, Zeitpunkt.
15,06 twâl stm., Aufenthalt, Verzug.
15,07 gebite stf. zu bîten (säumen, warten), das Weilen, Abwarten.
15,08 Wolfram liebt es, sich gleichsam von den Zuhörern durch Fragen unterbrechen zu lassen. Die Form ist indirekt, da der Dichter die Rede der andern wiedergibt; vgl. 248,14.
15,09 umbevarn stv., umfahren; dagegen umbe varn, herumfahren.
15,12 sicherheit, die feierliche Versicherung, das Ehrenwort. — Wenn ich euch in dieser Beziehung schwören sollte, so würde euch mein ritterliches Ehrenwort an Eidesstatt dasselbe sagen, was mir die Quelle erzählt; anderes Zeugnis habe ich nicht.
15,14 geziuc stm., Zeugnis, Zeuge; der gen. von mêr abhängig. Wolfram braucht mêr und mêre nebeneinander, nicht aber mê.
15,16 den prîs behalten, den Ruhm behaupten; vgl. 97,21. — heidenschaft stf., die Nichtchristen, worunter speziell die Mohammedaner verstanden sind; das Land derselben.
15,18 bezaln, bedeutet nicht wie nhd. bezahlen, was man schuldig ist, sondern: erkaufen, erwerben.
15,19 Hâlap, heute Aleppo.
15,20 ritterschaft geben, ritterliches Tun gewähren; wie strît geben (vgl. 30,18), Kampf bieten.
15,21 wohl Hendiadyoin: vor der Stadt Arabî im Lande Arabîe.
15,22 Der daz-Satz ist der Objektsatz zu bezalte (18): daß er vor jedem einzelnen frei von Gegenstreit war, daß ein einzelner Mann ihm im Kampfe nicht entgegenzutreten wagte.
15,24 ruoft stm., gleichbedeutend mit ruof, Geschrei, Ruf, Nachrede.
15,26 zeslîfen, eigentlich auseinandergleiten: zergehen.
15,27 nâch adv., beinahe, fast. — entnihten swv., zunichte machen.
15,28 ie, bezieht sich auf die Vergangenheit: immer; aus diesem ie und der entstand nhd. jeder; berihten swv., mit accus. der Person, auf den rechten Weg bringen, unterweisen, belehren.
15,29 tjoste, tjost stf., im Gegensatz zu bûhurt (Massenkampf) ritterlicher Zweikampf, zu Rosse mit dem Speer, der manchmal mit dem Schwert zu Fuße zu Ende gefochten wird; tjostieren swv., einen solchen Kampf kämpfen.