209,01 behalden stv., zurückbehalten; dagegen 209,10 am Leben erhalten, verpflegen.

209,06 uns, Objekt zu erbarmen, kann accus. oder dat. sein.

209,07 diu gevangene, die gefangen gewesene.

209,08 spîse, gen. von kraft abhängig.

209,09 wolt, für woltet.

209,10 in, reflexiv.

209,14 z’im bewart, bei ihm wohl aufgehoben.

209,16 da erst schmerzte ihn seine Mühe, nämlich als er hörte, daß sie einen andern Mann habe.

209,18 f. mit der schimpflichen Umschreibung will er bedeuten, daß er Parzival nicht als ihren rechtmäßigen Gatten anerkenne.

209,20 Übergang von indirekter zu direkter Rede; vgl. zu 30,2. — bære (zu bern),nur an dieser Stelle mit dem gen. verbundenes selbständiges adj., sonst adjektivbildendes Suffix dem nhd. -bar entsprechend; kampfes bære, zum Kampf befähigt; vgl. kampfbære 335,2. 515,4.

209,21 für erkant, als solchen erkannt.

209,22 f. einem ein dinc wern, gegen einen etwas verteidigen, es ihm verwehren.

209,24 so soll von beiden Heeren fride, Waffenstillstand, gehalten werden, da er nämlich den Kampf mit Parzival allein ausfechten will.

209,25 al, verstärkend zu vrô; vgl. 43,15.

209,26 alsô, durch den folgenden Vers bestimmt.

209,27 gein sîn eines kampfe, bezüglich des Zweikampfes mit ihm (allein).

209,29 soviel als: dafür bürge mein Ehrenwort.

209,30 Koordination statt Subordination.