263,04 swanc: der Hieb selber kann nicht glänzen, sondern nur die zum Streiche geschwungenen Waffen.
263,05 verre adv., weithin. — glesten, s.81,22.
263,06 strîts die besten, die besten in Beziehung auf Streit.
263,09 mære adj., s. 19,16. Über das flektiert nachgestellte Attribut vgl. 138,7.
263,13 lieht gemâl, unflektiert nachgestellt; vgl. 144,19. Der Vers gehört nur syntaktisch auch in den Nachsatz zu swie (10); dem Sinne nach bringt er etwas Neues: und kämpften mit den Schwertern.
263,15 sich wern mit gen., s. 124,7. — kan, praes. hist.; vgl. 246,23.
263,16 man gen., s. 7,21. Humoristisch werden auch die Drachen auf der Rüstung (s. 262,9 ff.) wie lebende Mitkämpfer behandelt.
263,18 gemêret, s. zu 257,4; dem Drachen wurden Wunden beigebracht.
263,20 durchliuhtic adj., durchsichtig, durchscheinend (anders 130,5), gehört zu edel stein (22).
263,22 drab, von dem Drachen herunter.
263,23 es wird ausdrücklich betont, daß der Schwertkampf zu Rosse stattfand, weil dies gegen die Regel war, da die Kämpfer gewöhnlich den Streit mit den Schwertern zu Fuß ausfochten.
263,25 mit swertes schimphe, mit Schwertes Kurzweil, Spiel, dürfte formelhafte Verbindung sein, da es auch 743,27 vom Ernstkampfe gesagt wird.
263,27 f. zum Reim flugen: zestuben s. 10,25 f.
263,28 von, vonweg; gewöhnlicher wäre vor. — zestieben = zerstieben; vgl. 211,29.
263,30 ruochet irs, bloß formelhaft: mit eurer Erlaubnis. — schîn tuon, sonst gewöhnlich mit accus. verbunden; hier mit gen. (ebenso 712,6), was ursprüngliche substantivische Verwendung ist.