286,02 vgl. 280,20 ff.

286,04 unbescheidenheit stf., entspricht nicht dem gleichlautenden nhd. Worte, sondern heißt Unverständigkeit; vgl. bescheiden 30,12. — bewarn mit accus., in acht nehmen, d. h. hier zurückhalten; vgl. 3,23. 181,30.

286,09 wer, Wehrkraft; vgl. 67,12. Hier und im folgenden wird eigentlich erst der Grund angegeben, warum Artus seine Ritter auf so strenge Weise von beliebigen Kämpfen zurückhalten will.

286,12 vgl. 250,6 ff.

286,13 diu, bezieht sich auf Munsalvæsche, die Burg. Diese ist unauffindbar.

286,16 des, Relativsatz mit konsekutiver Bedeutung.

286,17 vgl. 285,29. — die âventiure erwarp: als sie ihm die Erlaubnis, streiten zu dürfen, erworben hatte.

286,18 dieser Vers ist vom folgenden abhängig, geht also dem übergeordneten Satze voran: es fehlte nur noch, daß er vor Freude gestorben wäre; alles andere tat er wenigstens.

286,20 vergehen = verjehen (mit g für j, was Regel ist vor i, selten vor e wie hier), zugestehen.

286,21 pflihte, Anteil; vgl. 5,7.

286,22 an der geschihte, bei dem Geschehnis.

286,26 ulter, altfr. oltre, über. — juven poys, s. 271,9.

286,27 über hôhe stûden, übersetzt wohl den französischen Ausdruck des vorhergehenden Verses.

286,28 dran, auf den folgenden Vers hinweisend.

286,30 möhten = möhte in.— werfen, vgl.163,7. Vergleich mit dem Jagdvogel, der losgelassen wird.