321,02 arman = armman, armer Mann; vgl. 70,8.
321,04 von, kausal: durch ihn. — breit, nhd. groß; vgl. 29,22.
321,06 prîs tuon, Lobenswertes tun.
321,08 unprîs im Gegensatz zu prîs, Unrühmliches, Schande. — eines dinges gewalt hân,darüber Gewalt haben, es beherrschen.
321,09 gir, s. zu 48,11. Im Reime braucht Wolfram ger viel häufiger als gir. — vertragen, zu weit tragen; vgl. 49,18; bildlich: verleiten.
321,10 Koordination statt Subordination. — im gruoze, beim Gruß (wie Judas).
321,11 ein, demonstrativ. — teilte, nhd. erteilte, gab, sc. Christo.
321,12 veilte, verkaufte; vgl. 235,14; bildlich: übermittelte, nämlich durch das Beispiel seines verräterischen Grußes.
321,14 strenge, hier hart, bitter; s. 35,3. — mortlîch adj., durch Mord, mörderisch. Da rê (Tod, wie 111,21; s. zu 53,1) immer masc. ist, wäre hier mortlîcher zu erwarten.
321,16 lougenen swv. mit gen., etwas leugnen.
321,17 eines dinges antwurten, dafür Rechenschaft geben, besonders durch Zweikampf (ûf kampfes slac); antwurte, möge er Rechenschaft geben! (mhd. kann der adhortat. noch ohne personalpron. gebraucht werden).
321,21 k ampflîche adv., nach Art des Zweikampfes.
321,22 var mit gen., vgl. 138,25.
321,23 sîn lîp, wiederum umschreibend für das personalpron. — eines dinges verzagen, vgl. 255,4; des, auf den folgenden Vers weisend.
321,24 dâ, muß bedeutungslos sein wie sonst nur in Relativsätzen. Bisher erfolgte die Herausforderung zum gerichtlichen Zweikampf. Jetzt wird Gawan noch bei seiner Ritterehre beschworen: wenn er ein Ritter sein will.
321,25 dennoch mêre, vgl. 319,6.
321,26 des helmes ê re, für Ritterehre.
321,27 ritter, gen. plur. — ordenlîch, vgl. 116,13.
321,28 urbor, s. 102,15. Mit den rententragenden Besitztümern sind hier scham und triuwe (29) gemeint.
321,30 alt und niuwe prädikativ: von jeher und immer wieder.