348,01 man kunde, man verstand es nicht; vielmehr ist gemeint: Lippaut verstand es nicht, seine Untergebenen eilen zu lassen, so daß er seinen Herrn hätte fangen lassen wollen.
348,03 wirt: Lippaut hat ihn bei sich erzogen und würde somit das Gastrecht verletzen.
348,04 als, wie (zu handeln). — noch, auch heute noch.
348,06 kranker sin, Unverstand.
348,07 fürsten, gen. zu kindelîn, Fürstenkinder.
348,08 klagen, subst. inf.
348,10 genesen, mit dem Leben davonkommen. Die werden ihm nichts antun.
348,12 negative Verstärkung zu dem Vorhergehenden.
348,13 f. darin scheint ein Tadel seines Herrn zu liegen.
348,14 doch, doch auch. — des fürsten, nämlich Lippauts.
348,16 schahteliur, geht zurück auf ostfr. (nicht belegtes) chasteleur (mit Übergang von s zu h),Burggraf.
348,18 ein hat wie ander ursprünglich nur starke Flexion; doch vgl. 358,28; die eine unt die ander, für alle.
348,20 do, sobald. Gleich bei ihrer Aufnahme in den Ritterstand mußten sie Lippaut Fehde ansagen ihrem Herrn zuliebe.
348,22 kint, gehört auch zu dem gen. fürsten: viele Fürstenkinder und solche von anderer Abstammung.
348,24 künnen mit, sich auf etwas verstehen; vgl. 2,13.
348,25 vgl. 343,21.
348,27 demnach sind Schaut (345,14) und Poydiconjunz Brüder.
348,28 hôchvart tuon, sich hochmütig aufführen.
348,30 es, gen. des allgem. ez.Das ganze Treiben dieser beiden wird der personifizierten unfuoge empfohlen; vgl. 171,16. 809,19.