370,05 an, nach gern zur Bezeichnung der Person, von der etwas gewünscht wird, kann mit dat. (so noch 619,22. 642,16) oder mit accus. (vgl. 33,25. 124,6. 741,29) stehen.

370,06 mich betrâget mit gen., mir wird etwas überdrüssig; vgl. 171,18.

370,07 dienen ûf, Dienste leisten um. — eines, statt einer, beeinflußt durch mîn, das das Geschlecht nicht unterscheidet.

370,08 dôn stm., eigentlich die Sangesweise; hier auf die Rede übertragen.

370,10 leiden swv. intr., leit sein, verhaßt sein. Euch, einer Dame, sollte Treulosigkeit, wozu ihr mich verleiten wollt, verhaßt sein.

370,11 vgl. 366,28. — dolt die pfandes nôt, erleidet die Not eines Pfandes, ist verpfändet.

370,12 vgl. 367,2. Hier jedoch ist nicht an das Fallen im Zweikampfe gedacht, sondern an den moralischen Tod, der seiner wartet, wenn er die Frist versäumt und dadurch die verpfändete Treue nicht auslösen kann.

370,13 lât mit inf. wie 355,11. 4,2: nehmt an, daß ich.

370,15 ê wird wiederholt. Nach dem kanon. Recht darf ein Mädchen mit zwölf Jahren heiraten.

370,17 ein zal: der unbestimmte Artikel ist auffällig. Bis dahin geht die Zahl (nämlich fünf Jahre) eurer Minnezeit; so lange dauert es bis zur Zeit, da ihr minne geben könnt.

370,19 vgl. 332,10 ff.

370,20 sîn bevelhen (subst. inf.), Parzivals Anempfehlen. Das was Parzival ihm damals anempfohlen hatte, wurde der Bote dieses Mägdleins, d. h. die Erinnerung an jene Abschiedsworte übertrug, vermittelte ihm (Gâwân dat.) ihre Worte ins Herz, daß er sie günstig aufnahm.

370,25 ff. er knüpft an ihre Identifizierung seiner und ihrer (s. 369,11) an.

370,29 freilich, andere Leute werden glauben, mich im Streite zu sehen, der doch von euch geschehen muß.

370,30 mînhalp adv., meinerseits.