420,01 , bezieht sich auf den vorhergehenden Vers: an dem nehmt Rache; vgl. 343,28.

420,02 iemen, für niemen im Nebensatz. Es wird es (daß ich ihm etwas getan habe) wohl auch niemand behaupten.

420,03 verklagen, verschmerzen; s. zu 190,1.

420,04 sol tragen, trägt von rechtswegen.

420,10 f. Koordination statt Subordination von bescheiden abhängig.

420,12 ine wolt: es sei denn daß. — vâren mit gen., einem nachstellen, Böses nachreden; vgl. 353,16.

420,14 mit vanen: über das Fahnenlehen vgl. zu 51,27.

420,16 gein dem strîte laz, in Beziehung auf den Streit träge, dem Kampfe abgeneigt.

420,17 ich erfahre dennoch die Sache, den Ausgang, ganz wohl; d. h. ich lasse mir an dem Berichte genügen.

420,19 danken, adhortat. conj.; vgl. 419,7.

420,21 verleiten swv., irreführen, verleiten.

420,22 waz mit gen., was für ein. Was für ein Wolfhart, d. h. wozu sollte ich ein zweiter Wolfhart sein? Wolfhart, im Nibelungenlied Hildebrands Schwestersohn, bekannt durch seine Kampflust.

420,23 vergraben swv., s. 376,12.

420,24 die gir verhaben, sagt man vom Falken, dessen Verlangen man durch eine übergezogene Kappe zurückhält. Dasselbe Bild braucht Wolfram in einem Liede: ich ger (mir wart ouch nie diu gir verhabet) mîn ougen swingen dar (5,18 f.).

420,25 es, bezieht sich auf das Folgende: würdet ihr mir darob auch zeitlebens feindselig gesinnt.

420,26 das Vergleichsobjekt zu êist als selbstverständlich weggelassen (eher als zu kämpfen; vgl. 421,18). — Über die Anspielung auf Nib. 1466 ff. vgl. Einl. S. XIX.

420,29 snite, vgl. 191,5. Es handelt sich hier um Brotschnitten, die in Fett gebäht wurden.