5,01 des landes pflegen, Herr desselben sein, Macht darüber haben. — bezieht sich auf das romanische Gebiet.

5,02 schande, etwas, dessen man sich zuschämen hat.

5,03 wân stm., das Vermuten, Glauben; ohne den nhd. Nebenbegriff des Unbegründeten; sunder wân, ganz gewiß, ohne Zweifel. — aldest, superl. zu alt, mit Umlaut jedoch v. 20; das gleiche Schwanken beim compar. s. V. 10 und 6,2.

5,05 vater, gen. eines Konsonantenstammes. ganzen erbeteil, kein Widerspruch, da erbeteil ein abgeblaßter Begriff ist und hier einfach Erbe, Nachlaß bedeutet. — Das Majorat ist romanische Einrichtung, während eigentlich deutsch die Erbteilung gilt, auch bei Fürsten. In adligen Kreisen setzt sich das Majorat langsam durch; nach Wolfram gilt es schon in einem Eckchen deutscher Erde; vgl. Einl.

5,07 pflïhte stf., Rechtsverhältnis, gewohnheitsmäßiges Verhältnis, Anteil, oft geradezu Berechtigung, Recht. Dies wird durch den Tod des Vaters durchbrochen, entzogen.

5,08 als, wie, relatives adv., oft direkt ein relativpron. vertretend. — verjach, plusquamperf. zu verjehen, zugestehen, einräumen, versprechen.

5,09 ez, dem Sinne nach auf das masc. erbeteil (V. 6) bezogen. — gemeine adj., gemeinsam, gemeinschaftlich.

5,11 schaffen stv., schaffen, bewirken, verordnen, bestimmen. — wîse, unflektierte Form des nominat.; wîse und wîs werden von Wolfram nebeneinander gebraucht. Die Begründung ist natürlich ironisch, da alter im folgenden eigentlich Greisenalter und nicht das bloße Ältersein dem jüngeren Bruder gegenüber bedeutet.

5,12 guot stn., Gut, Besitz.

5,14 siuften von sûft, Seufzer, abgeleitet = siufzen (z Einfluß der Intensiva auf zen).

5,15 dreifache Negation hebt sich im mhd. ebensowenig auf wie zweifache, sondern dient zur Verstärkung. — als, demonstrativ: so; dazu correlat. des folgenden Verses: wie. — unfruot adj., unselig; ein veraltetes Wort, in der sprichwörtlichen Redensart erhalten.

5,16 unde, ist zu betonen.

5,17 herzoge, wird mhd. sw. flektiert.

5,18 für ungelogen, als nicht gelogen, in Wahrheit; häufig auch für unbetrogen.

5,19 huobe stf. (544,12 sw. oder gen. plur.), ein Stück Land von einem bestimmten Maße, Grundbesitz; nhd. Hufe ist die niederd. Form; vgl. Namen wie Huber. — enterben mit gen. (in Beziehung auf).

5,20 unz, unze praepos. und conj., (solange) bis, solange als.

5,21 fremde, fremede adj., nicht einheimisch, nicht eigen, nicht bekannt; ungewöhnlich, seltsam. — zeche, Ordnung, Reihenfolge, Anordnung, Einrichtung; aus dem Begriff Vereinigung, Gesellschaft im Wirtshaus entwickelt sich schließlich die Bedeutung von Wirtshausrechnung.

5,22 kiusche adj., selbstbeherrscht, zurückhaltend; vgl. das subst. 3,2. — vrech adj., kühn, hat mhd. keinen tadelnden Sinn. — und, kann Gegensätze verbinden.

5,23 Gahmuret, wird gleich mit Namen eingeführt, während z. B. sein Vater erst 8,19 genannt wird. — wîgant, ursprünglich part. praes., (der kämpfende) Held; ist ein unhöfisches, dem Volksepos entnommenes Wort.

5,24 verliesen stv., verlieren. — bürge unde lant, formelhaft, burc stf., Burg, befestigte Stadt.

5,25 schône adv. zu schœne, glänzend, herrlich; nhd. „schon“ ist in der Bedeutung ganz abgeblaßt und zur bloßen Zeitpartikel herabgesunken.

5,26 truoc für plusquamperf., das gewöhnlich durch die Vorsilbe ge- gekennzeichnet wird. — sceptrum, gelehrte Form für zepter.

5,28 an rîterschaft, er starb in ritterlichem Kampfe; rîter und ritter ohne Unterschied nebeneinander gebraucht; beide Formen im Reime nicht belegt.

5,29 klagen mit acc., beklagen. So noch von Luther gebraucht, poetisch von Klopstock, Wieland. — sêre adv., schmerzlich. Dadurch, daß dieses Wort ironisch zu andern als schmerzlichen Dingen gesetzt wurde, wurde es mit der Zeit bloß verstärkende Partikel wie nhd.

5,30 ganzen, sw. Form: ganz, unversehrt.