501,01 vgl. 239,24.

501,02 einen eines d. wern, es ihm gewähren, hier: ihn mit Sünde belasten. Der Grund der Sünde liegt nicht in dem Schwert selbst, sondern darin, daß er sich durch das Schweigen zu einem unwürdigen Besitzer desselben gemacht hat.

501,03 wol redende, sich gut aufs Reden verstehend.

501,05 den andern, den 499,21 f. genannten. Wir wollen jetzt nicht mehr davon reden.

501,06 tâlanc adv., heute, für heute; vgl. 142,28.

501,07 bette und kulter gen. pl. zu wênc, keine Betten und Polster.

501,08 bâht stn., Kehricht; hier wohl zusammengekehrtes Laub.

501,10 gelîche adv., entsprechend, angemessen. — bewarn swv., besorgen, ausstatten.

501,11 fünfzehen tage, zwei Wochen. Ursprünglich wurde nach Nächten gezählt: zwei Wochen = 14 Nächte und 1 Tag (Zugabe), was dann beim Zählen nach Tagen zu fünfzehn wurde; vgl. das heute gebräuchliche „acht Tage“, fr. quinze jours.

501,13 f. vgl. 485,21 f.

501,15 swære stf., Beschwerde, das beschwerliche Leben; vgl. 62,13.

501,16 durch süeziu mære, um der angenehmen Kunde willen (die ihm Trevrizent gab).

501,18 rîterlichen adv., einem Ritter gemäß, in ritterlichem Sinne. Er absolvierte ihn von seinen Sünden, verlangte aber keine Entsagung vom Ritterleben; vgl. 502,25–28.

501,20 f. vgl. 240,27. — ein man (vgl. ein maget 500,24), demonstrativ und ἀπὸ κοινοῦ.

501,24 f. Umschreibung für: er war der erste Gralkönig. — den vanen bevelhen, den Oberbefehl, die Führung anvertrauen. — durch schermens rât, zum Zwecke des Beschirmens des Grals.

501,26 pôgrât, wohl schon romanische Entstellung von Podagra. — Das Relativum vor heizet ist erspart, bez. das Objekt siechtuom zu diesem Verb als Subjekt aufgefaßt.

501,27 leme stf., Lahmheit, Lähmung. — helfelôs, adj., ohne Hilfe; auf er zu beziehen; vgl. 330,29. 593,19. 617,1.