509,02 muoz, nhd. darf.
509,04 einen des willen schouwen, ihn so gewillt sehen; vgl. 303,18.
509,06 riuwe und fröude, wie oft Abstrakta, als Begleiter gedacht: die Trauer verläßt mich; und zwar läßt sie mich in Gesellschaft von Freuden zurück.
509,08 f. sôdaz, in der Weise, daß (ich sagen muß).
509,10 mit „das ist schon gut, ich weiß das selbst schon“ weist sie ihn schnippisch ab; ouch kann sich auf ich beziehen, aber auch auf daz.
509,11 vgl. 329,15.
509,14 ebenso wie eines d. êre empfâhen wird auch eines d. unêre empfâhen konstruiert: dadurch Schmach erlangen.
509,15 ieslîch munt, jeder Mund, der Mund eines jeden.
509,16 prüeven subst. inf., hier: Urteil.
509,17 gemeine adj., gemeinsam; mit den Dativen von 19 f. zu verbinden, während der Nachsatz (18) dazwischengeschoben ist; vgl. 177,21. Dazwischentretender Nebensatz vgl. 315,28. 537,28.
509,20 sleht und krump bezeichnet moralisch hoch- und niederstehend im Gegensatz zu wîs und tump intellektuell hoch- und niedrigstehend.
509,21 sich rihten, sich anschicken, bereiten; riht’ = rihtete.— für, voran, d. h. andern voran. Wie könnte sich dann mein Lob hervortun vor andern?
509,22 kür, nominales Hilfswort; vgl. 84,19; ähnlich zil 12,21.
509,24 vgl. 338,16.
509,26 von mir, mit rîtens zu verbinden; mhd. behält der substantivierte inf. die Konstruktion des Verbs.
509,27 mîn prüeven, Gegensatz zu 15 f.: dein prüeven verbitte ich mir; sie nimmt es für sich in Anspruch.
509,28 mit diesem Verse lenkt Orgeluse scheinbar ein, um dann mit den folgenden Worten um so deutlicher jeden Annäherungsversuch abzuweisen.