515,02 underm kinne, attributiv zu gebende: den Teil des Kopfputzes, der das Kinn umrahmte. Weil er das Kinn einbindet, hindert er im Sprechen; wenn eine Frau also recht loslegen will, entfernt sie das gebende unter dem Kinn.

515,04 kampfbære adj., vgl. kampfes bære 209,20. — lide, s. zu 193,12.

515,05 ein wîp die, nicht daz, dem Sinne nach.

515,06 schimpf, wortspielend gebraucht, da es sowohl Scherz als auch Kampfspiel bedeutet. — vrô mit gen., froh über, zufrieden mit.

515,07 Wortspiel mit tragen: ein solches Weib tregt kämpfbæriu lide;ja, fragen die Zuhörer, tregt sie sonst nichts außer diu lide und das gebende?Keine Kleider? — anderr kleider, gen. pl. von waz abhängig.

515,08 gewähenen mit gen., etwas erwähnen.

515,10 statt der zu erwartenden Schilderung bricht der Dichter mit einem nicht ganz kongruenten Nachsatze ab: ihre leuchtende Schönheit verhindere ihn, an die Kleider zu denken.

515,13 gans, als männliches Schimpfwort auch 247,27.

515,14 dinsen stv., ziehen, schleppen; grober, unfeiner Ausdruck für das in dieser Wendung häufiger angewendete tragen.

515,16 gerne mügen, gute Ursache haben.

515,17 f. vgl. 338,25 f. und 511,15 f. — zornes, gen. der Beziehung: habt ihr es eilig zum Zorne; mir ist gâch, wird sonst gewöhnlich mit einer präpositionellen Wendung verbunden; vgl. z. B. 517,12.

515,19 strâfen, schelten; vgl. 419,14.

515,20 êre hân mit gen., Ehre davon haben. Ihr werdet euch damit ehren, daß ihr mich für euer Schelten entschädiget. Er spricht als Frauenkenner: je schlimmer ihr euch jetzt gebärdet, desto zärtlicher werdet ihr später sein; je mehr ihr mich ausschimpft, desto reichlicher werdet ihr mich schadlos halten; ich will euch wohl auf Kredit dienen. Sie erkennt die Frechheit in seiner Demut und antwortet entsprechend.

515,21 die wîl, accus. der Zeit: unterdessen. — mîn hant, umschreibend für die Person.

515,23 Frauen wurden von Männern aufs Pferd gehoben, entweder vermittelst des Hebbügels oder indem der Ritter seine Hand zum Fußschemel hergab.

515,25 unversichert part. adj., (noch) nicht bewährt; zu versichern (Sicherheit leisten, erproben).

515,26 vgl. 502,17 f. — smæhe adj., gering, schlecht. Der Vergleichsgegenstand (sie selbst) ist als selbstverständlich weggelassen. Mit der Erlaubnis, sie zu berühren, gäbe sie ihm gleichsam ein Pfand von Entgegenkommen.

515,29 für, voran, voraus.

515,30 verlür: was, wenn er hinter ihr ritte, der Fall sein könnte, da sie ihn dann nicht mehr unter Augen hätte. Die Ironie ihrer Worte wird durch 516,2 noch verschärft.