538,02 unwîse werden sie genannt, weil sie ohne Grund (âneschulde)miteinander kämpfen.
538,04 prîs, persönlich gefaßt (vgl. 94,30. 278,26); deshalb pr. hulde, Geneigtheit des Ruhmes.
538,05 teilen, entscheiden (durch Zweikampf).
538,06 veilen swv., preisgeben; der inf. mit ze von heten abhängig.
538,07 jehen ûf einen, jem. vorwerfen; anders 533,11.
538,08 daz = des daz.— die schulde, d. h. die Schuld des andern am Kampfe. Sie mußten sich gegenseitig zugestehen, daß beiderseits der Kampf keine Ursache hatte.
538,10 swanc (swankes)stm., das Schwingen, Schwenken; wobei einer den andern schwenkt im Ringkampf. Anders 542,5.
538,11 swem, wenn einem. — undergên, vgl. 429,2.
538,12 in, nhd. wen er. — z’im (reflexiv) gevâhen, an sich fassen.
538,13 swes, gen. durch twang bedingt: wozu.
538,17 ellenthaft (s. zu 16,1), volksepisches adj., unflektiert nachgestelltes Attribut zu dem subst. jungen (vgl. 245,6).
538,19 balde, schnell; vgl. 128,14.
538,21 sicherheit, gen. mit gich (imperat. von jehen)zu verbinden.
538,22 bete, gen. von volge, dies wiederum gen. von unbereit abhängig: nicht bereit dem Befehl Folge zu leisten.
538,23 dâ, mit der, nicht mit unde zu verbinden.
538,24 gepflac, plusquamperf. (darum ge-), zu geben gewohnt gewesen war.
538,27 überkomen stv., überwinden, bezwingen, und zwar mit Gewalt oder mit Worten; mit gen., in Beziehung auf etwas; dieser muß aus daz ergänzt werden: des daz;vgl. 538,8.
538,29 betwungenlîch adj., durch Zwang erreicht, erzwungen; betw. sicherheit, erklärende Apposition zu dem Subjekt daz des Nebensatzes (statt zu dem zu ergänzenden des des Hauptsatzes).
538,30 erstreit, im Gegensatz zu genomen (28): er war erstaunt, daß das von ihm genommen wurde, was er sonst zu nehmen (zu erstreiten) gewohnt war.