545,02 unverdorben, flexionslos nachgestelltes Attribut zu prîse: unverkürzt, ungeschmälert, d. h. reichlich.

545,03 in demonstr., denjenigen.

545,06 sînhalp adv., seinerseits. — der gotes slac: dafür sagen wir Schicksalsschlag.

545,09 Gawan hat allerdings erst im Schwertkampf gesiegt, nachdem er von dem Ritter abgestochen worden und dessen Roß über seinen Klepper gestrauchelt war (537,9 ff.); deshalb kann er des Schiffherrn Worten (3) widersprechen und behaupten, daß dieser nur Anspruch auf den Klepper habe; vgl. 545,14 f.

545,10 sich eines d. erholn, es wieder einholen, wieder gutmachen; vgl. 38,2. 358,8.

545,11 die tjost ist als Kapital aufgefaßt.

545,15 ob ir gebietet, Höflichkeitsformel: gefälligst.

545,16 nieten refl. mit gen., mit etwas zu schaffen haben, sich annehmen; vgl. genieten 33,21.

545,18 solt = soltet.

545,19 nennen, sprechen von; vgl. 123,4. — reht nemen, Recht beanspruchen.

545,20 mich gezimt mit gen., mir gefällt, paßt etwas; vgl. 7,10.

545,24 ledeclîche, ledeclîchen (28) adv., unbestritten; vgl. 323,12.

545,26 f. grîfen zuo mit gen., etwas ergreifen, Besitz davon nehmen; vgl. 680,30. 705,22. 708,18. 789,20; mit dat. 433,16. Wenn euch etwas an Behaglichkeit liegt, so verzichtet auf mein Pferd und nehmt ein Steckenpferd (denn um mein Pferd müßtet ihr mit mir kämpfen). Noch schärfere Ironie liegt 546,2 f. in Gawans Worten.

545,29 der Burgunjoys heißt Orilus nur an dieser Stelle, und zwar als Besieger des Dauphins Schionatulander von Graisivaudan (talfîn ûz Grâswaldân Tit. 92,2), dessen Länder zu Wolframs Zeit Teile des Königreichs Burgund waren.