549,03 mîme hêrren, Höflichkeitsausdruck; braucht nicht Vasallenverhältnis zu bezeichnen.
549,04 ir zwei, du und Gawan; das neutr. steht, weil auf Personen verschiedenen Geschlechts bezogen.
549,06 geniezen mit gen., Nutzen haben von.
549,11 ûf, hinauf in; also lag die kemenâte nicht zu ebener Erde; vgl. auch 552,7. 553,29.
549,12 estrîch stm., aus mlat. astricus (Pflaster), Estrich, Stein- oder Zementfußboden. — übervâhen stv., bedecken.
549,13 binz stm., Binse. Daß Binsen zum Bestreuen des Fußbodens bzw. der Teppiche verwendet wurden, schon 83,28 f. erwähnt. Hier kommen noch Blumen dazu.
549,14 drûf(Ruhekonstruktion), drauf, droben; kann sich auf den Boden oder die Binsen beziehen. — dar (dorthin) bezeichnet die Richtung zu gesniten.
549,17 es ist mir nôt, ich habe es nötig, nämlich entwaffnet zu werden und zu ruhen.
549,18 wan daz, außer daß, es sei denn daß, wäre es nicht daß. — hof, fürstliche Herrschaft; von Gawan auf den ritterlichen Schiffsherrn übertragen; von hove somit: von Seiten des Hausherrn, ihres Vaters.
549,21 nâch, mit Hinsicht auf, um zu gewinnen.
549,25 gein, gegenüber.
549,26 derfür, vor das Ruhebett.
549,29 sô gemâl, mit Bezug auf rôt der folgenden Zeile.