662,02 underswingen mit accus., vgl. 428,5. 440,11; hier ohne dat. der Person.
662,05 sie kennt den Grund seiner Tränen nicht und spricht ihm beruhigend zu.
662,06 trœst = trœstet.
662,07 vgl. 639,20.
662,08 sie hält die Kommenden zunächst für Orgelusens Leute.
662,10 herberge, gen. von baniere, dieser gen. von manege (12) abhängig: manches Zeltbanner.
662,11 sah, sg. des Prädikats bei zwei nachfolgenden Subjekten.
662,13 niht wan einen schilt, nur einen (und denselben) Schild. Alle Schilde trugen das gleiche Wappen.
662,14 ziln, bestimmen, gestalten; vgl. 383,4. 414,20.
662,15 f. in, auf den Schild zu beziehen; gemeint ist jedoch dessen Träger. Unwillkürlich sprach sie beim Anblick dieses Schildes den Namen dessen aus, der als Träger in ihrer Erinnerung lebte. Jedoch erkannte sie ihn nicht richtig, was durch die folgenden Verse erklärt wird.
662,17 Utepandragûn, ohne Genitivendung nach französischem Muster.
662,18 den, den Schild.
662,19 schœne, muß hier soviel wie lieht heißen; denn vgl. Lanzelet des Ulrich von Zatzikhoven 3052: mit den liehten schenkeln her Maurîn.
662,20 der (damals) der Marschall der Königin war. Königinnen pflegten ihr eigenes Gefolge zu haben.
662,21 des, auf das Folgende weisend.
662,25 daz was reht, heißt wohl nur: das war richtig, geziemte sich; nicht: das war Rechtsbrauch, wonach erbliches Lehensrecht für Frankreich anzunehmen wäre. In Deutschland drang nach und nach die Lehenserblichkeit durch.
662,27 mahinante, vgl. 646,30.
662,28 der frouwen = der künegin (20), Ginovers.