674,02 ergetzen, entschädigen.

674,03 ff. scherzhafte Begründung zu 673,27: denn unterdessen bin ich dem, in dessen Hilfe ihr hergeritten seid, unterlegen. Mit dem bekannten Bild von der Tjost für Liebesverkehr deutet sie Artus in derb scherzhafter Weise ihr intimes Verhältnis zu seinem Neffen an; vgl. 504,20–24. 139,17.

674,06 zer blôzen sîten, vgl. 257,22.

674,10 es, bezieht sich auf das folgende: was ratet ihr in Beziehung darauf, was sagt ihr dazu.

674,11 baz, im Sinne von: weiter, noch mehr. — überlegen swv., belegen, bedecken.

674,12 megen, vgl. 271,15.

674,13 an einem erwerben, bei ihm erlangen, erreichen.

674,14 die iuwern, die eurigen; nämlich die, die auf Logrois gefangen sind.

674,15 ir rîterschaft, Orgeluses Ritter.

674,17 des volge ich, vgl. 421,13.

674,21 ie, oft für nie nach wæne.

674,22 gein herbergen, mit vart zu verbinden, das gleichsam Verbalrektion hat.

674,25 sach, plusquamperf.

674,28 vgl. 148,18.

674,29 kostebære adj., kostbar.