708,03 vgl. 700,25 ff.

708,04 manlîche tuon, sich männlich benehmen. Der Vers ist proleptisch, mit Vers 7 gleichbedeutend.

708,06 daz, konsekutives Relativum. Diese Klage war früher nicht ausdrücklich erwähnt.

708,08 sîn, gen. von erbiten abhängig, bezieht sich auf Gawan.

708,09 vgl. 23,27. 38,30. 546,8.

708,11 anders, adv. gen., sonst.

708,12 einen eines dinges erwenden, ihn davon abbringen; vgl. 617,8, wo das Partizip jedoch ohne Rückumlaut angewendet ist.

708,13 des, gen. von niht abhängig, weist auf den folgenden Vers.

708,17 es ist in Gawans Charakter begründet, daß, so ritterlich er jeweilen auch kämpft, ihm doch im Grunde nicht viel am Kampfe liegt.

708,18 eines d. zuo grîfen, vgl. 545,26. 680,30. 705,22.

708,20 gein mâzen jehen, als maßvolles Benehmen anrechnen.

708,21 în: von dem Kampfplatze ins Lager zurück.

708,24 nie, mit mêr zu verbinden: daß niemals irgendein Heer.

708,25 wunder mit gen., vgl. 565,17.

708,26 f. konstruktionslos vorausgenommener Nominativ, durch ir (28) aufgenommen.

708,30 brâht, muß auch auf die vorhergehende Zeile bezogen werden; es handelt sich um zweierlei Stoff.