78,02 genuoger, stark flektierter nomin. sg., hinreichender Vorrat, genug Gelegenheit; oder gen. plur. mit Beziehung auf das vorhergehende tât;nhd. „genug“ kann nicht mehr dekliniert werden.
78,03 Koordination statt Subordination.
78,04 dort, Gegensatz zu alhie (2). — punieren swv.,vom lat. pungere, stechen; mit rotten p., Rotten gegen Rotten antreiben; tjostieren dagegen bedeutet das Zusammenrennen von einzelnen Rittern.
78,05 sich eines d. gelouben, sich dessen entschlagen, es aufgeben. — slich stm., zu slîchen, Schlich, Schleichweg, Kniff.
78,06 Stiche, wie sie unter Freunden ausgeteilt werden, die nicht ernsthaft, sondern nur zur ritterlichen Übung kämpfen. Hier wurde aber aus dem Ritterspiel wirklicher Ernst, was auch in der Tat bei Turnieren nicht selten vorkam.
78,07 heinlîch adj., vertraut; vgl. 44,23.
78,08 zefüeren swv., auseinanderreißen.
78,09 vgl. 13,30. Das Bild wird durch das Folgende näher erläutert.
78,10 bedeutet mit andern Worten: es galt das Faustrecht.
78,11 im, reflexiver dat.; in Verbindung mit haben, vgl. 77,5. 17.
78,12 eines d. haz hân, sich darüber ärgern.
78,15 schildes ambet, Schildesamt, d. h. Ritterwerk, Rittertat.
78,18 eine bete leisten, das Gebot erfüllen.
78,19 wære, sein sollte.
78,20 ein, demonstrativ: der erwähnte. — sagt’, plusquamperf.
78,21 an lâzen, vgl. 21,15.
78,22 manen mit gen., vgl. 70,15.
78,25 wâ, bedeutet nach Verben der sinnlichen Wahrnehmung: wie.
78,26 herte, Kampf; vgl. 4,13.
78,27 der, sc. Lot. — nâch adv., beinahe. — umbe wenden, umwenden, zurück, in die Flucht schlagen.
78,28 wern swv. mit accus., abwehren, verhindern.