824,02 sît adv., nach dieser Zeit. — über lant, präpositionelles Attribut zu frouwe: Landesherrin.

824,05 beidiu, n. pl. auf rîchheit und art zu beziehen.

824,08 verderben, wiederum der negative Ausdruck für: sie war frei von allen irdischen Begierden.

824,13 sich wenden an, sich kehren an, etwas geben auf; vgl. 558,2.

824,15 ez, allgemeines Objekt: ihre Handlungsweise. — an sie, gibt die Richtung an: den Haß über ihre Abweisung richteten sie auf sie; vgl. auch rechen an mit Akkusativ Vers 21.

824,16 aus dem vorhergehenden hazzen ist eine Äußerung des Fragens zu ergänzen. — sich lazzen swv., säumen.

824,18 ir ze hêrren, ihr zum Eheherrn, Gemahl.

824,21 vgl. 725,7.

824,22 einen hof sprechen, eine Fürstenversammlung (zur Beratung oder zum Gericht) ansagen; vgl. 347,25.

824,24 verswern, vgl. 480,16.

824,25 den, attrahiert aus den des. — bewîsen, vgl. 485,6; bewîste, futurisch, ebenso prîste (26).

824,29 der den der swane brâhte, absichtliche Umschreibung für Loherangrin, weil sein Name bis zu seinem Scheiden nicht genannt wurde (826,20); vgl. 818,28 f.

824,30 einem eines gedenken, einem jemanden zudenken; vgl. 131,30.