97,01 als dô, wie damals, als.
97,02 gewan, plusquamperf.
97,03 ûf bant, vgl. 90,29.
97,05 ein zil nemen, ein Ziel stecken.
97,07 frumen = tuon; vgl. 25,11.
97,08 gelîch, in Verbindung mit einem gen., jeder (vgl. männiglich): mânedglîch, jeden Monat. Zu dem ersten Bestandteil im gen. plur. tritt noch das attributive aller.
97,09 eines d. ruochen, darauf Rücksicht nehmen, sich darauf gefaßt machen.
97,11 wart mir gesagt, Berufung auf die Quelle.
97,13 disiu, kann mhd. auch auf ein entfernteres Objekt hinweisen. Die drei wurden schon 76,3 und 87,17 erwähnt.
97,16 volge und urteil, vgl. 96,6. 1.
97,17 aldâ, consecut. relat., so daß er dort. — er, der Kaplan.
97,21 prîs behalten, vgl. 15,16.
97,22 krône, gen. plur. ohne n; vgl. varwe 57,16. Die Kronen sind an Stelle der Königreiche gesetzt. — walten mit gen., Herrschaft haben über.
97,24 und: freie Konstruktion mit subordinierender Bedeutung: sie hat den Willen, euch Leib und Gut zuteil werden zu lassen.
97,25 rîterschaft geben, die Ritterwürde verleihen. Daß Frauen den Ritterschlag geben können, ist in Frankreich bezeugt; vgl. Tit. 39,1.
97,26 nâch der ordens kraft, gemäß den Satzungen des Ritterstandes (schildes ambet).
97,29 wan daz, vgl. 84,16.
97,30 ez, allgemeines Subjekt: alles wäre sonst noch ungeschehen.